Als Betreiber einer Anlage zur Feuerbestattung haben Sie diese der zuständigen Behörde spätestens einen Monat vor der Inbetriebnahme anzuzeigen. Die zuständige Behörde prüft die Anzeige und erfasst die Anlage in ihrem Anlagenkataster.
Inhaltsbereich
Anlagen zur Feuerbestattung Anzeige Inbetriebnahme
Ansprechpartner/in beim Landkreis Hameln-Pyrmont
Landkreis Hameln-Pyrmont - 26.1 Team Verwaltung und Ordnung | |
Süntelstr. 9 31785 Hameln Telefon: 05151 903-0 Telefax: 05151 903-1502 E-Mail: ordnung@hameln-pyrmont.de | Montag bis Donnerstag
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Allgemeine Informationen
Verfahrensablauf
Die Anzeige ist schriftlich auf dem Postweg oder elektronisch bei der zuständigen Behörde einzureichen.
Zuständige Stelle
Die zuständigen Behörden in Niedersachsen sind die Region Hannover, die Landkreise, kreisfreien Städte oder großen selbstständigen Städte
Welche Unterlagen werden benötigt?
- schriftliche Anzeige
Welche Gebühren fallen an?
- :
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Betreiber hat spätestens einen Monat vor der Inbetriebnahme die Anlage bei der zuständigen Behörde anzuzeigen.
Rechtsbehelf
Diese Verwaltungsleistung stellt kein Verwaltungsakt dar. Aus diesem Grund resultiert kein Rechtsbehelf.