Zunehmend werden im gewerblichen Güterkraftverkehr Verkehrsverstöße z. B. durch Überladung begangen, um Gewinne zu steigern und andere Mitbewerber vom Markt zu verdrängen. Fahrzeuge, die regelmäßig überladen werden, versprechen für den Spediteur einen Wettbewerbsvorteil durch die Einsparung eines Teils der Fahrten.
Beispiel: 1.000 Tonnen Schüttgut werden bei einer Nutzlast von 20 Tonnen mit 50 Fahrten transportiert. Bei 25-prozentiger Überladung genügen 40 Fahrten.
Insbesondere wird durch Überladung aber die Verkehrssicherheit auf den Straßen erheblich gefährdet, da sich u. a. der Bremsweg entscheidend verlängert.
Die Polizei registriert zunehmend Verkehrsunfälle mit Lkw-Beteiligung, teils mit tödlichem Ausgang, die auf deutliche Überladung zurückzuführen sind. Zudem führen stark überladene Fahrzeuge zu einer merklich höheren Beanspruchung der Straßenbeläge oder zu einer Beschädigung von Brückenbauwerken.
Um gewinnträchtige Verstöße im gewerblichen Güter- und Personenverkehr zu verhindern, reichen verhängte Bußgelder in vielen Fällen nicht aus. Außerdem werden mit einem Bußgeld oftmals nicht die Verantwortlichen erreicht, die den wirtschaftlichen Vorteil aus der rechtswidrigen Handlung ziehen.
Ordnungswidrigkeiten dürfen sich aber nicht lohnen! Vermögensvorteile, die jemand unrechtmäßig durch eine oder mehrere Ordnungswidrigkeiten erlangt hat, sollen an die öffentliche Kasse abfließen.