Inhaltsbereich

Parkausweis für Schwerbehinderte: Ausstellung

zuklappenAnsprechpartner/in beim Landkreis Hameln-Pyrmont
Landkreis Hameln-Pyrmont - 21.1 Team Verkehrswesen
Landkreis Hameln-Pyrmont - 21 StraßenverkehrsamtFluthamelstraße 15
31789 Hameln
Telefon: 05151 903-2122
E-Mail:

Montag 07:30–12:00, 13:30–15:00
Dienstag 07:30–13:30
Mittwoch 07:30–12:00, 13:30–15:00
Donnerstag 07:30–12:00, 13:30–16:30
Freitag 07:30–12:00
Samstag Geschlossen
Sonntag Geschlossen


Allgemeine Informationen

Sie wohnen in Niedersachsen und benötigen einen Parkausweis für Schwerbehinderte?

Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung (Merkzeichen "aG") oder Blinde (Merkzeichen "Bl") können einen Parkausweis beantragen. Die Feststellung der Voraussetzungen für die Zuerkennung des Merkzeichens "aG" erfolgt durch das Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie bzw. dessen Außenstellen.

Die Ausstellung des Parkausweis für Schwerbehinderte ist bei der zuständigen Stelle zu beantragen.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt. 

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • eine Kopie Ihres gültigen Schwerbehindertenausweises oder
  • den Bescheid des Niedersächsischen Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie sowie
  • ein aktuelles Lichtbild  
Welche Gebühren fallen an?

Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?

Der Parkausweis wird in der Regel sofort erstellt oder zeitnah zugesandt.

Anträge / Formulare

Die Antragstellung kann persönlich oder schriftlich erfolgen.

Was sollte ich noch wissen?

Sofern Sie bereits einen Parkausweis für Behinderte besitzen bzw. besessen haben, teilen Sie bitte die Nummer des Parkausweises mit.

zurück