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Reisepass Ausstellung neu wegen Ablauf der Gültigkeit

zuklappenAnsprechpartner/in
Bürgerbüro
Marktplatz 13
31840 Hessisch Oldendorf
Telefon: 05152 782-0
E-Mail:

Mo.-Di.: 08:30 - 16:00 Uhr
Mi.: 08:30 - 12:30 Uhr
Do.: 08:30 - 18:00 Uhr
Fr.: 08:30 - 12:30 Uhr


Angaben zur Barrierefreiheit:
barrierefrei
Aufzug vorhanden: ja


Allgemeine Informationen

Eine Verlängerung des Reisepasses ist nicht möglich. Ist der Reisepass abgelaufen, muss - soweit der Reisepass weiterhin benötigt wird - ein neuer Reisepass ausgestellt werden.

Verfahrensablauf

Der Antragsteller/die Antragstellerin muss für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Der Antragsteller/die Antragstellerin muss lediglich unterschreiben.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen (Maximal 1 Jahr alt)
  • aktueller Reisepass
Welche Gebühren fallen an?
  • :37,50 EUR
    Reisepass für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren (32 Seiten)
  • :59,50 EUR
    Reisepass unter 24 Jahren (48 Seiten - Vielreisende)
  • :70,00 EUR
    Reisepass für Antragsteller/-innen über 24 Jahre (32 Seiten)
  • :92,00 EUR
    Reisepass über 24 Jahre (48 Seiten - Vielreisende)
Welche Fristen muss ich beachten?
  • :6 Jahre
    Antragsteller unter 24 Jahre
  • :10 Jahre
    Antragsteller ab einschließlich 24 Jahre
 
  • Geltungsdauer: 6 Jahre
    Antragsteller unter 24 Jahren
  • Geltungsdauer: 10 Jahre
    Antragsteller ab einschließlich 24 Jahre
Bearbeitungsdauer
  • :4 Wochen
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