Ärztinnen oder Ärzte des öffentlichen Gesundheitsdienstes untersuchen die Kinder vor der Einschulung ärztlich auf gesundheitliche Beeinträchtigungen, die die Schulfähigkeit beeinflussen können.
Vorrangiges Ziel dieser Schuleingangsuntersuchung (SEU) ist es, rechtzeitig vor Schulbeginn Behandlungen oder Fördermaßnahmen einleiten zu können.
Die Ärztinnen oder Ärzte entscheiden nicht darüber, ob ein Kind eingeschult oder vom Schulbesuch zurückgestellt wird. Sie geben nur eine Empfehlung.
Kinder sind zur Teilnahme an der Schuleingangsuntersuchung verpflichtet.
Schulärztliche Teams führen die Schuleingangsuntersuchung im Gesundheitsamt durch. Sie erhalten dazu eine Einladung per Post.