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Sperrmüll Entsorgung durch Abholung

zuklappenAnsprechpartner/in beim Landkreis Hameln-Pyrmont
KreisAbfallWirtschaft Landkreis Hameln-Pyrmont
Ohsener Str. 98
31789 Hameln
Telefon: 05151 95610
E-Mail: Homepage: htt­ps://­ka­w.ha­meln-pyr­mont.­de/

Mo bis Do: 07:30 - 17:00 Uhr
Freitag: 07:30 - 16:00 Uhr


Allgemeine Informationen

Die Sammlung von Sperrmüll kann durch feste Sammeltermine oder Abholung auf Anforderung erfolgen.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, den Städten Cuxhaven, Göttingen und Lüneburg bzw. deren Abfallentsorgungsbetriebe, den Zweckverbänden Abfallwirtschaft Celle, Hildesheim und Region Hannover, sowie den kommunalen Anstalten öffentlichen Rechts in Goslar, Heidekreis, Nienburg, Peine und Wolfsburg.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Rechtsgrundlage

Abfallentsorgungssatzung der zuständigen Stelle

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