Defekte Straßenlaternen können unter Angabe der Standortbeschreibung oder der Lampennummer, welche auf der Straßenlaterne vermerkt ist, gemeldet werden.
Inhaltsbereich
Störung der Straßenbeleuchtung: Meldung
Ansprechpartner/in
III-34 Fachdienst Liegenschaften, Straßen und Gewässer | |
Marktplatz 13 31840 Hessisch Oldendorf | Info-Point:
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Allgemeine Informationen
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen keine Fristen beachtet werden.