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Veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum: Erlaubnis

zuklappenAnsprechpartner/in
Ordnungsamt
Marktplatz 13
31840 Hessisch Oldendorf
Telefon: 05152 782-121
E-Mail:

Info-Point:
Mo. - Di. 08:30 Uhr - 16:00 Uhr
Mi. 08:30 Uhr - 12:30 Uhr
13:30 Uhr - 16:00 Uhr
Do. 08:30 Uhr - 18:00 Uhr
Fr. 08:30 Uhr - 12:30 Uhr

Bürgerbüro:
Mo. - Di. 08:30 Uhr - 16:00 Uhr
Mi. 08:30 Uhr - 12:30 Uhr
Do. 08:30 Uhr - 18:00 Uhr
Fr. 08:30 Uhr - 12:30 Uhr

Standesamt:
Mo. - Mi. 08:30 Uhr - 12:30 Uhr
Do. 08:30 Uhr - 18:00 Uhr
Fr. 08:30 Uhr - 12:30 Uhr

Übrige Dienststellen:
Mo. - Fr. 08:30 Uhr - 12:30 Uhr
zusätzlich
Do. 12:30 Uhr - 16:00 Uhr
und nach Terminvereinbarung
Tel.: 05152/782-0


Angaben zur Barrierefreiheit:
barrierefrei
Aufzug vorhanden: ja


Allgemeine Informationen

Für Veranstaltungen, bei denen öffentliche Straßen durch die Anzahl der Teilnehmer oder deren Verhalten mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden, ist eine Erlaubnis erforderlich. Erlaubnispflichtig sind z. B. Radrennen, Radtourenfahrten, Volksläufe, Inlineskater-Läufe, Triathlon-Wettkämpfe, Oldtimer- oder Orientierungsfahrten oder ähnliche Veranstaltungen.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der Stadt. Wenn die Veranstaltung über den Bezirk der zuständigen Stelle hinausgeht, ist die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr für die Erlaubnis der Veranstaltung zuständig.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Erforderlich sind Angaben über

  • die Art und den Anlass der Veranstaltung
  • Veranstaltungsort und -datum
  • die Dauer der Veranstaltung
  • die Anzahl der Teilnehmer / Fahrzeuge
  • den Streckenverlauf
  • die Startweise

Ein Streckenplan und der Nachweis über eine abgeschlossene Veranstalterhaftpflichtversicherung sind beizufügen.

Welche Gebühren fallen an?

Die Erlaubnis ist gebührenpflichtig.

Welche Fristen muss ich beachten?

Der Antrag ist etwa zwei Monate vor dem beabsichtigten Termin zu stellen.

Eine rechtzeitige Antragstellung ist unbedingt erforderlich, da die von der Veranstaltung betroffenen Stellen (unteren Straßenverkehrsbehörden, die Polizei und andere Stellen) beteiligen müssen. Die im Rahmen dieses Anhörungsverfahrens geäußerten Bedenken, Auflagen oder Hinweise (zum Beispiel zu örtlichen Baustellen) werden von der zuständigen Stelle bei der Erlaubniserteilung berücksichtigt, um einen problemlosen Ablauf der Veranstaltung zu ermöglichen.

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