Zu A)
Die vom Rat der Stadt Hessisch Oldendorf in seiner Sitzung am 15.06.2023 beschlossene 26. Änderung des Flächennutzungsplans Heßlingen Nr. 2 „Stützpunktfeuerwehr Südweser“ wurde mit Verfügung des Landkreises Hameln-Pyrmont vom 30.01.2024 unter dem Aktenzeichen FNP 0003/24 genehmigt.
Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit gemäß § 6 Abs. 5 BauGB i.V.m. § 11 der Hauptsatzung der Stadt Hessisch Oldendorf ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung wird die 26. Änderung des Flächennutzungsplans Heßlingen Nr. 2 „Stützpunktfeuerwehr Südweser“ wirksam.
Zu B)
Der Rat der Stadt Hessisch Oldendorf hat in seiner Sitzung am 15.06.2023 den Bebauungsplan Nr. 11 „Stützpunktfeuerwehr Südweser“, Stadtteil Heßlingen mit örtlicher Bauvorschrift gemäß § 10 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 84 Abs. 4 NBauO als Satzung beschlossen. Mit dieser Bekanntmachung/Verkündung des Satzungsbeschlusses tritt der Bebauungsplan gemäß § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft.
Verkündung BPlan Nr. 11 „Stützpunktfeuerwehr Südweser“, Stadtteil Heßlingen