Zu A)
Die vom Rat der Stadt Hessisch Oldendorf in seiner Sitzung am 14.03.2024 beschlossene 27. Änderung des Flächennutzungsplans Friedrichsburg Nr. 1 „Sondergebiet Kultur und Tourismus“ wurde mit Verfügung des Landkreises Hameln-Pyrmont vom 13.09.2024 unter dem Aktenzeichen FNP – 0005/24 genehmigt. Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit gemäß § 6 Abs. 5 Baugesetzbuch (BauGB) – in der zurzeit geltenden Fassung – i.V.m. § 11 der Hauptsatzung der Stadt Hessisch Oldendorf ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung wird die 27. Änderung des Flächennutzungsplans Friedrichsburg Nr. 1 „Sondergebiet Kultur und Tourismus“ wirksam.
Zu B)
Der Rat der Stadt Hessisch Oldendorf hat in seiner Sitzung am 14.03.2024 den Bebauungsplan Nr. 1 „Sondergebiet Kultur und Tourismus“, ST Friedrichsburg gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Mit dieser Bekanntmachung/Verkündung des Satzungsbeschlusses tritt der Bebauungsplan gemäß § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft.