Entsprechende Straßenlärmkarten und Statistiken wurden zentral vom Niedersächsischen Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz erfasst und in einem Internet-Kartenservice für alle Hauptverkehrsstraßen der 4. Stufe der Umgebungslärmrichtlinie in Niedersachsen veröffentlicht.
Diese Kartierungen und Berechnungen dienen als Grundlage zur Aufstellung von Lärmaktionsplänen, zu deren Aufstellung gemäß §§ 47 a-f BImSchG diejenigen Gemeinden, die in der „…Nähe von Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von über drei Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr, Haupteisenbahnstrecken mit einem Verkehrsaufkommen von über 30.000 Zügen pro Jahr und Großflughäfen…“ liegen, verpflichtet sind.
Die Stadt Hessisch Oldendorf liegt mit Bebauung an der B 83 und der L 434, die in die oben genannten Kriterien erfüllen.
Der Lärmaktionsplan umfasst Teile der unmittelbar an den obengenannten Straßen gelegenen Bebauung.
Gemäß Vorgaben der EU-Umgebungslärmrichtlinie ist vor der abschließenden Beschlussfassung im Rat der Stadt Hessisch Oldendorf über den Lärmaktionsplan der Stadt Hessisch Oldendorf zur Umsetzung der 4. Stufe der EU-Umgebungslärmrichtlinie die Öffentlichkeit zu beteiligen. Diese Beteiligung erfolgt in der Zeit
vom 31.08.2024 bis einschließlich 01.10.2024.
Darüber hinaus werden die von der Planung berührten Träger öffentlicher Belange beteiligt.
Der Entwurf des Lärmaktionsplans wird im obengenannten Zeitraum auf der Internetseite der Stadt Hessisch Oldendorf unter
https://www.hessisch-oldendorf.de/wirtschaft-bauen/planen-bauen/aktuelle-bauleitplanverfahren/
veröffentlicht und kann dort eingesehen und heruntergeladen werden.
Dieser Beschluss wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht.
Die Bekanntmachung wird auch im Internet unter nachfolgendem Link verkündet:
https://www.hessisch-oldendorf.de/rathaus-politik/aktuelles/amtliche-bekanntmachungen/
Es wird darauf hingewiesen,
- dass Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können,
- dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen (für die elektronische Übermittlung soll die E-Mail RaeumlichePlanung@Stadt-HO.de verwendet werden), bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden können,
- dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben können.
Ferner wird darauf hingewiesen, dass zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet als andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit die Unterlagen während der Veröffentlichungsfrist im Rathaus der Stadt Hessisch Oldendorf, Ebene 4, Marktplatz 13, 31840 Hessisch Oldendorf, während der Öffnungszeiten der allgemeinen Verwaltung (montags bis freitags von 8.30 - 12.30 Uhr sowie donnerstags zusätzlich von 12.30 - 16.00 Uhr) zu jedermanns Einsicht öffentlich ausliegen.
Hessisch Oldendorf, den 21.08.2024
Stadt Hessisch Oldendorf
Der Bürgermeister
Oenelcin