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Lärmaktionsplan gem. § 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz der Stadt Hessisch Oldendorf - 4. Stufe

Öffentliche Auslegung gem. § 47d Abs. 3 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
Die EU-Umgebungslärmrichtlinie sieht vor, den Lärm von Hauptverkehrswegen, Großflughäfen sowie Ballungsräumen zu kartieren und die Öffentlichkeit über die Ergebnisse zu informieren.

Amtliche Bekanntmachung vom 24.08.2024
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