Gemäß § 81 Abs. 5 Sätze 1 und 2 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) teilt der Bürgermeister mit, dass er die in der Anlage aufgeführten anzeigepflichtigen Nebentätigkeiten im öffentlichen Dienst oder diesen gleichgestellten Nebentätigkeiten und auf Verlangen nach § 71 Nds. Beamtengesetz (NBG) übernommenen Nebentätigkeiten zum Zeitpunkt dieser Mitteilung ausübt.
Nach § 81 Abs. 5 S. 4 NKomVG muss die Kommune innerhalb von drei Monaten nach der Mitteilung im Rat ortsüblich bekanntmachen, welche Nebentätigkeiten der Hauptverwaltungsbeamte mitgeteilt hat. Dies umfasst nur die Nennung der Nebentätigkeit. Die Ratssitzung fand am 01.12.2022 statt.
Es werden folgende Tätigkeiten ausgeübt:
- Aufsichtsratsvorsitzender der Stadtwerke Hessisch Oldendorf GmbH
- Mitglied in der Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes Hameln-weserbergland
- Mitglied des Verwaltungsrates der Sparkasse Hameln-Weserbergland
Hessisch Oldendorf, 06.12.2022
Stadt Hessisch Oldendorf
Tarik Oenelcin
Bürgermeister