§1
Die Hebesätze für die Grundsteuer und für die Gewerbesteuer werden für das Gebiet der
Stadt Hessisch Oldendorf wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 380 v. H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 219 v. H.
2. Gewerbesteuer 380 v. H.
hier die vollständige Hebesatzsatzung ab 2025