ST Fuhlen, mit örtlichen Bauvorschriften.
Der Rat der Stadt Hessisch Oldendorf hat in seiner Sitzung am 17.03.2016 den Bebauungsplan Nr. 10 „Siedlungserweiterung Osterweg Süd", ST Fuhlen, mit örtlichen Bauvorschriften gem. § 10 Baugesetzbuch (BauGB) - in der zur Zeit geltenden Fassung - einschließlich der Begründung als Satzung beschlossen.
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Bebauungsplan Nr. 10 „Siedlungserweiterung Osterweg Süd"
Bebauungsplan Nr. 10 „Siedlungserweiterung Osterweg Süd"
Meldung vom 23.06.2016Letzte Aktualisierung: 17.04.2023
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