ST Hessisch Oldendorf
- Änderung der örtlichen Bauvorschriften über Gestaltung -
Der Rat der Stadt Hessisch Oldendorf hat in seiner Sitzung am 27.11.2014 den BebauungsplanNr. 40 „Rosenbusch", 3. Änderung, ST Hessisch Oldendorf - Änderung der örtlichen Bauvorschriften über Gestaltung - gem. § 10 Baugesetzbuch (BauGB) - in der zur Zeit geltenden Fassung - einschließlich der Begründung als Satzung beschlossen.
Dieser Beschluss wird hiermit verkündet.
Inhaltsbereich
Bebauungsplan Nr. 40 „Rosenbusch", 3. Änderung
Bebauungsplan Nr. 40 „Rosenbusch", 3. Änderung
Meldung vom 17.12.2014Letzte Aktualisierung: 18.04.2023
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