mit örtlichen Bauvorschriften über Gestaltung, ST Hessisch Oldendorf nach § 13 a BauGB (19.12.2019)
Der Rat der Stadt Hessisch Oldendorf hat in seiner Sitzung am 26.09.2019 den Bebauungsplan Nr. 71 „Kösters Kamp-Ost", mit örtlichen Bauvorschriften über Gestaltung, ST Hessisch Oldendorf gem. § 10 Baugesetzbuch (BauGB) - in der zurzeit geltenden Fassung - einschließlich der Begründung als Satzung beschlossen.
Dieser Beschluss wird hiermit verkündet.