Zum Dorfentwicklungsgebiet gehören die Dörfer Barksen, Bensen, Haddessen, Höfingen, Krückeberg, Langenfeld, Pötzen, Wickbolsen und Zersen. In diesen 9 Dörfern können auch private Maßnahmen mit öffentlichen Mitteln gefördert werden.
Sehr erfreulich ist, dass das ArL Leine-Weser vor kurzem für vier private Förderanträge Zuwendungsbescheide erteilt hat. Mit einer Förderung von 40 % der Kosten (netto) liegt die bewilligte Fördersumme bei insgesamt 110.431,45 Euro.
Die geförderten privaten Projekte betreffen unter anderem Dachneueindeckungen mit regionaltypischen Tonziegeln und Fassadensanierungen. Förderfähig sind darüber hinaus auch der Einbau neuer Holzfenster sowie die Sanierung leerstehender Gebäude und die Umnutzung ortsbildprägender ehemals landwirtschaftlicher Gebäude zu Wohnzwecken.
Wichtiges Kriterium für die Förderfähigkeit ist, dass es sich um ortsbildprägende Bausubstanz handelt, was ist in der Regel bei Gebäuden vor dem Baujahr 1945 der Fall ist.
Auch förderfähig sind die Gestaltung privater und dörflicher Freiflächen, Plätze, Höfe und Ortsränder einschließlich ihrer Ausstattung und dorfgerechter Eingrünung. Also auch regionaltypische Pflasterungen, Einfriedungen mit Holzzäunen und Mauern sowie Pflanzungen von hochstämmigen Obstbäumen, Laubbäumen, Sträucher und Stauden. Der Fördersatz für private Antragsteller beträgt in der Regel 40 % der Nettokosten. Projekte mit einem Zuwendungsbedarf von weniger als 2.500 Euro werden nicht gefördert. Also müssen mindestens Gesamtkosten von rund 6.500 € erreicht werden. Der Förderzeitraum für die Süntel- und Hohensteindörfer läuft übrigens noch bis zum 31.12.2027.
Besonders wichtig ist, dass Förderanträge für private Maßnahmen, die im Jahre 2024 durchgeführt werden sollen, Anfang September 2023 bei der Stadt Hessisch Oldendorf eingereicht werden, damit sie fristgerecht bis zum 15. September 2023 beim Amt für regionale Landesentwicklung in Hildesheim vorliegen.
Die Dorfentwicklung ist ein Erfolgsmodell für den ländlichen Raum. Sie bietet vielfältige Unterstützungsmöglichkeiten, um mit Hilfe von Mitteln des Landes Niedersachsen und der Europäischen Union öffentliche und private Maßnahmen in den Dörfern umzusetzen.
Ansprechpartner vor Ort ist die Planungsgemeinschaft FLASPÖHLER & ACKERMANN, Tel.: 05152-962466 oder 0511-9245231. Sie beraten Privatpersonen auf Kosten der Stadt Hessisch Oldendorf und unterstützen bei der Antragstellung.
Ansprechpartner beim beim Amt für regionale Landesentwicklung Leine-Weser aus Hildesheim ist Herr Kai Herten (Tel. 05121-9129-839).