Zum Dorfentwicklungsgebiet gehören die Dörfer Barksen, Bensen, Haddessen, Höfingen, Krückeberg, Langenfeld, Pötzen, Wickbolsen und Zersen. In diesen 9 Dörfern können auch private Maßnahmen mit öffentlichen Mitteln gefördert werden.
Gefördert werden z. B. die Erhaltung, Gestaltung sowie Umnutzung ortsbildprägender oder landschaftstypischer Bausubstanz. Im Einzelnen betrifft dies unter anderem Dachneueindeckungen mit regionaltypischen Tonziegeln, der Einbau neuer Holzfenster und Fassadensanierungen. Förderfähig sind darüber hinaus auch die Sanierung leerstehender Gebäude und die Umnutzung ortsbildprägender ehemals landwirtschaftlicher Gebäude zu Wohnzwecken. Wichtiges Kriterium für die Förderfähigkeit ist, dass es sich um ortsbildprägende Bausubstanz handelt, was ist in der Regel bei Gebäuden vor dem Baujahr 1945 der Fall ist. Außerdem ist die Gestaltung privater und dörflicher Freiflächen, Plätze, Höfe und Ortsränder einschließlich ihrer Ausstattung und dorfgerechter Eingrünung förderfähig. Der Fördersatz für private Antragsteller beträgt in der Regel 40 % der Nettokosten. Projekte mit einem Zuwendungsbedarf von weniger als 2.500 Euro werden nicht gefördert - also müssen mindestens Gesamtkosten von rund 6.500 € erreicht werden.
Besonders wichtig ist, dass Förderanträge für private Maßnahmen, die im Jahre 2025 durchgeführt werden sollen, Anfang September 2024 bei der Stadt Hessisch Oldendorf eingereicht werden, damit sie fristgerecht bis zum 30. September 2024 beim Amt für regionale Landesentwicklung in Hildesheim vorliegen.
Die Dorfentwicklung ist ein Erfolgsmodell für den ländlichen Raum. Sie bietet vielfältige Unterstützungsmöglichkeiten, um mit Hilfe von Mitteln des Landes Niedersachsen und der Europäischen Union öffentliche und private Maßnahmen in den Dörfern umzusetzen. Ansprechpartner vor Ort ist das Planungsbüro FLASPÖHLER, Tel.: 05152-962466. Privatpersonen werden auf Kosten der Stadt Hessisch Oldendorf beraten und bei der Antragstellung unterstützt.