Alle Kundinnen und Kunden erhalten postalisch hierzu ein Informationsschreiben einschließlich einer Ablesekarte zur Selbstablesung. In diesem Schreiben werden weitergehende Hinweise für die Übermittlung der Zählerstände auf dem digitalen Weg sowie die Alternativen zur digitalen Ablesung aufgeführt.
Alle Zählerstände sollten bis spätestens 31.12.2024 mitgeteilt werden.
Die Stadtwerke Hessisch Oldendorf bitten darum, vorrangig die digitale Möglichkeit der Zählerstandübermittlung zu nutzen.
Sofern die abrechnungsrelevanten Daten nicht bis zum 03.01.2025 vorliegen, wird der Verbrauch geschätzt.