Sie sind unter 18, wohnen in Hessisch Oldendorf und wollen eine Ausbildungsstelle oder ein Beschäftigungsverhältnis beginnen?
Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) müssen sich Jugendliche, die vor Vollendung des 18. Lebensjahres ein Beschäftigungsverhältnis beginnen, vorher ärztlich untersuchen lassen.
Für die vorgeschriebenen kostenlosen Untersuchungen werden im Bürgerbüro im Rathaus gebührenfreie Untersuchungsberechtigungsscheine ausgestellt, die zu einer Untersuchung bei einem frei wählbaren Arzt berechtigen.
Den Untersuchungsberechtigungsschein können Sie nun auch direkt online beantragen.
Dieser wird Ihnen dann per Post nach Hause geschickt.
Der Service gilt allerdings nur für die Erstuntersuchung und für die erste Nachuntersuchung.
Allgemeine Informationen zum Datenschutz und Widerrufshinweise finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.
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