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Bebauungsplan
Der Bebauungsplan enthält die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung. Bebauungspläne sind aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Eine Gemeinde beschließt einen Bebauungsplan als Satzung. Der Bebauungsplanes regelt innerhalb seines jeweiligen Geltungsbereiches, was in der Stadt wie und wo gebaut werden darf, und welche Nutzungen bestimmten Flächen zugeordnet werden sollen. Grundlage hierfür ist das Baugesetzbuch (BauGB).
So wird z. B. die Art und das Maß der baulichen Nutzung bestimmt, die Bauweise, die überbaubaren und die nicht-überbaubaren Grundstücksflächen sowie die Stellung der baulichen Anlagen, das erlaubte Maß der Versiegelung, die Flächen für die Nebenanlagen und Garagen, die Verkehrsflächen, die Führung von Versorgungsleitungen, Park- und Grünflächen oder auch die Flächen für Kindergärten und Schulen.
Durch einen Klick auf das Bild gelangen Sie zu den bestehenden rechtsverbindlichen Bebauungsplänen.
Bebauungspläne die sich zur Zeit im Aufstellungsverfahren befinden und zu denen gerade ein Beteiligungsverfahren läuft finden Sie hier.
Dort finden Sie auch, wie Sie Ihre Anregungen zu den jeweiligen Verfahren mitteilen können.
Ansprechpartner/in
Frau Martina Kexel | |
Fachdienstleiterin Räumliche PlanungTelefon: 05152 782-126 Telefax: 05152 782-178 E-Mail: mkexel@stadt-ho.de | |
Frau Miriam Sukau | |
Räumliche PlanungTelefon: 05152 782-180 Telefax: 05152 782-327 E-Mail: msukau@stadt-ho.de |